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Unrechtsstaat DDR?


"Schon 1952 wurde in der DDR gesetzlich verboten, Schulkinder zu schlagen. An Schulen der BRD war das bis etwa 1970 erlaubt.

In der Alt-BRD musste der Mann zustimmen, dass seine Frau arbeiten darf. Er konnte Arbeitsverträge seiner Frau fristlos kündigen. Dieses wilhelminische Gesetz wurde erst 1977 aufgehoben.

Bis 1962 durften verheiratete Frauen in der Alt-BRD kein eigenes Bankkonto ohne Zustimmung des Ehemannes eröffnen. Erst ab 1969 galten sie als geschäftsfähig. Für Frauen in der DDR unvorstellbar! Dort wurden die aus Kaisers Zeiten stammenden Gesetze mit der Staatsgründung getilgt.

In der DDR haben bereits in den 60er Jahren ebenso viel Mädchen wie Jungen das Abitur machen können. In der Alt-BRD wurde diese Parität erst in den 80er Jahren halbwegs erreicht.

In der DDR endete die juristische Diskriminierung nichtehelich geborener Kinder bereits 1950, in der Alt-BRD erst am 28. Mai 2009 - und zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes."

(Aus einem Leserbrief, veröffentlicht im RotFuchs Nr. 204, Januar 2015, S. 30)



Last modified: 2019-05-03 Nach oben