Überführung von Rentenansprüchen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik
Zur Beachtung: Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert. Sie wurde 1998 aus aktuellem Anlass erstellt und im Jahr 2000 letztmalig inhaltlich bearbeitet. Aktuelle Informationen und Standpunkte zur bundesdeutschen Rentenpolitik finden sich z. B. hier:
Nachfolgend der bisherige Inhalt der Seite, Stand 2000-01-19. |
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat im Dezember 1997 in ostdeutschen Tageszeitungen einen Aufruf veröffentlicht, in welchem alle Berechtigten mit Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen der DDR aufgefordert werden, sich bei der BfA zur Feststellung von Zusatzversorgungszeiten zu melden. Diese Zeiten werden auf Antrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Die Antragsvordrucke sind anzufordern bei:
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme
Hirschberger Straße 4
10317 Berlin
Achtung:
- Dieser Aufruf betrifft nicht die freiwillige Zusatzrentenversicherung FZR.
- Dieser Aufruf betrifft nur die Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen (Ziffer 1 des unten genannten Personenkreises). Nur diese Anwartschaften werden durch die BfA überführt.
- Zu Ziffer 2 des unten genannten Personenkreises siehe
Überführung der Renten aus Sonderversorgungssystemen. - Zu Ziffer 3 und 4 des unten genannten Personenkreises gelten Sonderregelungen.
Personenkreis mit Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
1. Zusatzversorgungen (Gegenstand des Aufrufs der BfA)
- Angehörige der technischen Intelligenz
- Generaldirektoren und gleichgestellte Leiter
- LPG-Vorsitzende
- Angehörige der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen einschl. Akademie der Wissenschaften
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte
- künstlerisch Beschäftigte bei Rundfunk, Fernsehen, Theater, Orchester u.ä.
- freiberufliche Schriftsteller und bildende Künstler
- Pädagogen
- hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates
- hauptamtliche Mitarbeiter der Parteien und Massenorganisationen
2. Sonderversorgungen (siehe auch Überführung der Renten aus Sonderversorgungssystemen)
- Angehörige der NVA
- Angehörige der DVP, der Feuerwehr und des Strafvollzugs
- Angehörige der Zollverwaltung
- Angehörige des MfS/AfNS
3. Carl-Zeiss-Stiftung Jena
- Langjährige Mitarbeiter des VEB Carl Zeiss Jena
4. Bereinigung von SED-Unrecht
- Anerkannte Anspruchsberechtigte gemäß Regelungen des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (2. SED-UnBerG)
Eine ausführliche Aufzählung
des betroffenen Personenkreises und weitergehende Informationen
siehe in:
Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR - Überführung in
die gesetzliche Rentenversicherung
BfA-Information; Berlin 1997
Diese Informationsbroschüre kann angefordert werden bei:
BfA-Vordruckversandstelle
10704 Berlin
Anschriften der Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme
Für die Anwartschaften
aus den Zusatzversorgungssystemen (Ziffer
1 des oben genannten Personenkreises) ist die BfA selbst der Versorgungsträger.
Anschrift:
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme
Hirschberger Straße 4
10317 Berlin
Achtung, nicht mehr aktuell! Nachfolger der BfA: Deutsche Rentenversicherung Bund - ei 2008-08-31
Ausnahme: Für
hauptamtliche Mitarbeiter der SED/PDS ist die PDS der Versorgungsträger.
Anschrift:
- Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Achtung, nicht mehr aktuell! Nachfolger der PDS: Partei Die Linke - ei 2010-04-30
_________
Quelle:
BfA-Information (s.o.)
Gesetzliche Grundlage:
- Gesetz zur Überführung der Ansprüche
und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
(Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Erarbeitet auf der Grundlage der genannten BfA-Materialien. Für die Richtigkeit keine Gewähr.
Weiter mit:
Überführung der Renten aus Sonderversorgungssystemen der DDR
Inhaltlich zuletzt bearbeitet: 2000-01-19