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Überführung von Rentenansprüchen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik



Zur Beachtung:
Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert. Sie wurde 1998 aus aktuellem Anlass erstellt und im Jahr 2000 letztmalig inhaltlich bearbeitet.

Aktuelle Informationen und Standpunkte zur bundesdeutschen Rentenpolitik finden sich z. B. hier: ei 2021-10-21
Nachfolgend der bisherige Inhalt der Seite, Stand 2000-01-19.



Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat im Dezember 1997 in ostdeutschen Tageszeitungen einen Aufruf veröffentlicht, in welchem alle Berechtigten mit Ansprüchen aus Zusatzversorgungssystemen der DDR aufgefordert werden, sich bei der BfA zur Feststellung von Zusatzversorgungszeiten zu melden. Diese Zeiten werden auf Antrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.

Die Antragsvordrucke sind anzufordern bei:


Achtung:

  1. Dieser Aufruf betrifft nicht die freiwillige Zusatzrentenversicherung FZR.
  2. Dieser Aufruf betrifft nur die Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen (Ziffer 1 des unten genannten Personenkreises). Nur diese Anwartschaften werden durch die BfA überführt.
  3. Zu Ziffer 2 des unten genannten Personenkreises siehe
    Überführung der Renten aus Sonderversorgungssystemen.
  4. Zu Ziffer 3 und 4 des unten genannten Personenkreises gelten Sonderregelungen.

Personenkreis mit Zusatz- und Sonderversorgungssystemen

1. Zusatzversorgungen (Gegenstand des Aufrufs der BfA)

2. Sonderversorgungen (siehe auch Überführung der Renten aus Sonderversorgungssystemen)

3. Carl-Zeiss-Stiftung Jena

4. Bereinigung von SED-Unrecht


Eine ausführliche Aufzählung des betroffenen Personenkreises und weitergehende Informationen
siehe in:


Anschriften der Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme

Für die Anwartschaften aus den Zusatzversorgungssystemen (Ziffer 1 des oben genannten Personenkreises) ist die BfA selbst der Versorgungsträger.
Anschrift:

Ausnahme: Für  hauptamtliche Mitarbeiter der SED/PDS ist die PDS der Versorgungsträger.
Anschrift:

_________

Quelle:
BfA-Information (s.o.)


Gesetzliche Grundlage:


Erarbeitet auf der Grundlage der genannten BfA-Materialien. Für die Richtigkeit keine Gewähr.


Weiter mit:
Überführung der Renten aus Sonderversorgungssystemen der DDR



Inhaltlich zuletzt bearbeitet: 2000-01-19 Nach oben